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   OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17 (https://dejure.org/2021,5882)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.02.2021 - 2 LA 192/17 (https://dejure.org/2021,5882)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - 2 LA 192/17 (https://dejure.org/2021,5882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Heranziehung eines Verfügenden zur Rückerstattung überzahlter Versorgungsbezüge der verstorbenen Mutter hinsichtlich Entreicherung; Abgrenzung eines Erben vom Verfügenden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • OVG Thüringen, 27.04.2010 - 2 ZKO 7/07

    Darlegungs- und Beweislastverteilung bei der Rückforderung überzahlter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17
    Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass grundsätzlich der Anspruchsinhaber, die Umstände zu beweisen hat, aus denen sich die Voraussetzungen des Rückzahlungsanspruchs ergeben (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 ZKO 7/07 -, juris, Rn. 31 ff. m. w. N. zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Dezember 2015 - L 8 R 935/11 -, juris, Rn. 131).

    Eine allgemeine Pflicht zum substantiierten Bestreiten besteht nicht schlechthin, ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während dem bestreitenden Beteiligten diese bekannt sind und ihm ergänzende Angaben zuzumuten sind (sekundäre Darlegungslast; vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 13/19 28 -, juris, Rn. 35; Beschlüsse vom 28. Februar 2019 - IV ZR 153/18 -, Rn. 10 und vom 16. August 2016 - VI ZR 634/15 -, Rn. 14, beide juris; BGH, Urteile vom 22. Oktober 2014 - VIII ZR 41/14 -, Rn. 17 und vom 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98 -, Rn. 19, beide juris; OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 ZKO 7/07 -, juris, Rn. 33).

  • BVerwG, 01.06.2010 - 6 B 77.09

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17
    Neben dem gänzlichen Fehlen, der deutlich zu späten Abfassung und lediglich formelhaften allgemeinen Ausführungen liegt ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO nur dann vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt den Urteilstenor tragen (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2019, - 4 BN 34.18 -, Rn. 19 m.w.N. und vom 1. Juni 2010 - 6 B 77.09 -, Rn. 15 m.w.N, beide juris).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 34.18

    Darlegen der Abwägungsgründe der Gemeinde durch Dokumentation bei Erlass einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17
    Neben dem gänzlichen Fehlen, der deutlich zu späten Abfassung und lediglich formelhaften allgemeinen Ausführungen liegt ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO nur dann vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt den Urteilstenor tragen (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2019, - 4 BN 34.18 -, Rn. 19 m.w.N. und vom 1. Juni 2010 - 6 B 77.09 -, Rn. 15 m.w.N, beide juris).
  • BVerwG, 14.08.2014 - 9 B 5.14

    Wertgleiche Abfindung eines Teilnehmers eines Bodenordnungsverfahrens bei einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17
    § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO gebietet keine Begründung in einem bestimmten Umfang und einer bestimmten Tiefe, sondern es sind im Gegenteil nur die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 2014 - 9 B 5.14 -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 20.06.1984 - 6 C 110.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteilsgrundlage - Beweiswürdigung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17
    Das bedeutet allerdings nicht, dass sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Sachverhalts auseinandersetzen muss (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1984 - 6 C 110.83 -, juris, Rn. 7; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 108, Rn. 30).
  • BGH, 18.12.2019 - XII ZR 13/19

    Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf "erhöhtes Parkentgelt"

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17
    Eine allgemeine Pflicht zum substantiierten Bestreiten besteht nicht schlechthin, ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während dem bestreitenden Beteiligten diese bekannt sind und ihm ergänzende Angaben zuzumuten sind (sekundäre Darlegungslast; vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 13/19 28 -, juris, Rn. 35; Beschlüsse vom 28. Februar 2019 - IV ZR 153/18 -, Rn. 10 und vom 16. August 2016 - VI ZR 634/15 -, Rn. 14, beide juris; BGH, Urteile vom 22. Oktober 2014 - VIII ZR 41/14 -, Rn. 17 und vom 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98 -, Rn. 19, beide juris; OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 ZKO 7/07 -, juris, Rn. 33).
  • BGH, 16.08.2016 - VI ZR 634/15

    Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17
    Eine allgemeine Pflicht zum substantiierten Bestreiten besteht nicht schlechthin, ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während dem bestreitenden Beteiligten diese bekannt sind und ihm ergänzende Angaben zuzumuten sind (sekundäre Darlegungslast; vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 13/19 28 -, juris, Rn. 35; Beschlüsse vom 28. Februar 2019 - IV ZR 153/18 -, Rn. 10 und vom 16. August 2016 - VI ZR 634/15 -, Rn. 14, beide juris; BGH, Urteile vom 22. Oktober 2014 - VIII ZR 41/14 -, Rn. 17 und vom 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98 -, Rn. 19, beide juris; OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 ZKO 7/07 -, juris, Rn. 33).
  • BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 41/14

    Statthaftigkeit des Urkundenprozesses für Ansprüche des Vermieters auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17
    Eine allgemeine Pflicht zum substantiierten Bestreiten besteht nicht schlechthin, ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während dem bestreitenden Beteiligten diese bekannt sind und ihm ergänzende Angaben zuzumuten sind (sekundäre Darlegungslast; vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 13/19 28 -, juris, Rn. 35; Beschlüsse vom 28. Februar 2019 - IV ZR 153/18 -, Rn. 10 und vom 16. August 2016 - VI ZR 634/15 -, Rn. 14, beide juris; BGH, Urteile vom 22. Oktober 2014 - VIII ZR 41/14 -, Rn. 17 und vom 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98 -, Rn. 19, beide juris; OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 ZKO 7/07 -, juris, Rn. 33).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17
    Eine Modifizierung bei den nach materiellem Recht zu bestimmenden Beweislastregeln ist demgemäß auch in den Fällen anzunehmen, in denen bestimmte Vorgänge derart in die Sphäre eines Beteiligten fallen, dass der Verfahrensgegner vor unzumutbaren Beweisschwierigkeiten stehen würde, wenn er für diese Vorgänge die Beweislast trüge (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 5.06 -, juris, Rn. 53).
  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17
    Eine allgemeine Pflicht zum substantiierten Bestreiten besteht nicht schlechthin, ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während dem bestreitenden Beteiligten diese bekannt sind und ihm ergänzende Angaben zuzumuten sind (sekundäre Darlegungslast; vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 13/19 28 -, juris, Rn. 35; Beschlüsse vom 28. Februar 2019 - IV ZR 153/18 -, Rn. 10 und vom 16. August 2016 - VI ZR 634/15 -, Rn. 14, beide juris; BGH, Urteile vom 22. Oktober 2014 - VIII ZR 41/14 -, Rn. 17 und vom 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98 -, Rn. 19, beide juris; OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 ZKO 7/07 -, juris, Rn. 33).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 559/14

    Grundurteil: Fehlerhafte Nichtbeachtung des Grundsatzes der Prozessökonomie im

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BGH, 28.02.2019 - IV ZR 153/18

    Bestimmung der Erbfolge anhand eines notariellen Testaments; Rechtzeitiger

  • BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09

    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des

  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058

    Anspruch auf präventivpolizeiliches Einschreiten gegen Bildaufnahmen durch

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 59/08 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - L 8 R 935/11

    Zu Unrecht erbrachte Altersrentenleistungen (hier: Überweisung von Rente nach dem

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

  • BVerwG, 09.02.2010 - 7 B 41.09

    Zur Rechtmäßigkeit einer Biosphärenreservatsverordnung; Biosphärenreservat

  • BVerwG, 30.06.2009 - 10 B 50.08

    Vorliegen einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Frage des revisiblen

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2018 - 2 LA 212/17

    Rechtskrafterstreckung eines abweisenden Verpflichtungsurteils

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2020 - L 3 R 647/18

    Rückforderungsanspruch; Auskunftsanspruch hier: Kontobevollmächtigte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2016 - L 3 R 659/13

    Erstattung zu Unrecht geleisteter Rente; Mitteilung eines Kontomitinhabers;

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2010 - 8 LA 224/10

    Aufenthaltserlaubnis, humanitäre; Begründungsmangel; Beistandsgemeinschaft;

  • VGH Bayern, 24.02.2006 - 1 ZB 05.614
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 159/11

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung wegen Beweiswürdigung

  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 10 ZB 18.2405

    Nachträgliche Befristung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis infolge

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2019 - 5 N 9.17

    Zulassung der Berufung bei Einwänden gegen die gerichtliche Beweiswürdigung;

  • OVG Sachsen, 21.01.2020 - 2 A 338/19

    Soldatenversorgung; Anrechnung von Verwendungseinkommen; Leistungsprämie

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2022 - 2 LA 12/19

    Dienstunfähiger Beamter; Suche nach einer anderweitigen Verwendung

    Die Rüge, nach der die Pflicht zur Amtsaufklärung (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 VwGO) verletzt sei, kommt im Kontext der Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO regelmäßig nur dann in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zur Zulassung führen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Februar 2021 - 2 LA 192/17 -, juris Rn. 18; VGH München, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 10 ZB 14.1058 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Eine Aufklärungsrüge erfordert die Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr., vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 8 B 63.16 -, juris Rn. 10, und vom 9. Februar 2010 - 7 B 41.09 -, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 22. Februar 2021 - 2 LA 192/17 -, juris Rn. 19).

    Eine Bewertung der tatsächlichen Umstände kann nur mit Erfolg angegriffen werden bei Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder wenn sie offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 22. Februar 2021 - 2 LA 192/17 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - 2 LA 11/19

    Gewährung einer Erschwerniszulage für die Ruhezeiten an Bord eines

    Die sinngemäße Rüge, nach der die Pflicht zur Amtsaufklärung (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 VwGO) verletzt sei, kommt im Kontext der Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO regelmäßig nur dann in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zur Zulassung führen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Februar 2021 - 2 LA 192/17 -, juris Rn. 18; VGH München, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 10 ZB 14.1058 - juris Rn. 16 m. w. N.).

    Eine Aufklärungsrüge erfordert die Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr., vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 8 B 63.16 -, juris Rn. 10 und vom 9. Februar 2010 - 7 B 41/09 -, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 22. Februar 2021 - 2 LA 192/17 -, juris Rn. 19).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19

    Zulassung der Berufung wegen Divergenz (hier: Verpflichtung des Dienstherrn zur

    Eine Aufklärungsrüge erfordert die Darlegung (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO), welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr., vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 8 B 63.16 -, juris Rn. 10 und vom 9. Februar 2010 - 7 B 41/09 -, juris Rn. 11; Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 2021 - 2 LA 192/17 -, juris Rn. 19 und vom 26. Januar 2023, a. a. O., Rn. 8).
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